Der Verwaltungsvorstand besteht aus dem Pfarrer, dem Stellvertretenden Pfarrer, der Pfarreiökonomin/dem Pfarreiökonomen sowie deren Stellvertretung. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Kirchengemeinde, insbesondere die Vermögensverwaltung, soweit die Aufgaben nicht dem Pfarreirat, dem Pfarreivermögensverwaltungsrat oder der Pfarreiökonomin/dem Pfarreiökonomen obliegen.
Er ist das operativ handelnde Organ. Den strategischen Rahmen dafür setzt der Pfarreirat (z.B. Haushaltsplanbeschluss), die Aufsicht führt der Pfarreivermögensverwaltungsrat.